eHealth

Videosprechstunde, papierlose Krankschreibung, elektronische Patientenakte, eRezept und digitale Gesundheitsanwendungen – die medizinische Versorgung hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend in Richtung Digitalisierung verändert. Hierdurch soll insbesondere ermöglicht werden, medizinische Versorgung zu verbessern, Zugang zu Fachärzt:innen zu erleichtern und Handlungszeiten zu verkürzen.

 

Online-Sprechstunde

Die Online-Sprechstunde ermöglicht es Versicherungsnehmenden von überall – Internet-Anbindung vorausgesetzt – Zugang zu ärztlichen Leistungen zu erhalten. Dies bedeutet nicht nur, dass Menschen auch auf Reisen medizinische Hilfe bei Ärzt:innen einzuholen, mit denen sie vertraut sind; ferner bietet die Online-Sprechstunde auch Zugang zur fachärztlichen Versorgung für Menschen in Regionen niedriger Facharztdichte.

 

e-Rezept

Das elektronische Rezept, kurz eRezept, bietet Ärzt:innen die Möglichkeit, Patient:innen der gesetzlichen Krankenversicherungen schnell mit Medikamenten zu versorgen – ohne Anfahrtswege zur medizinischen Einrichtung.

Um das e-Rezept vollumfänglich nutzen zu können empfiehlt sich aktuell die Verwendung der e-Rezept-App, die von Gematik, dem Dienstleister für Digitalisierung in der Medizin in Deutschland, angeboten wird. Nach der Installation müssen sich Nutzer:innen einmalig verifizieren. Hierzu werden eine  NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und ein PIN benötigt, die beide bei den zuständigen Krankenversicherungen beantragt werden können. e-Rezepte, die auf die versicherte Person ausgestellt werden, sind dort zu finden und können aus der App heraus eingelöst werden.

Mehr Informationen zum eRezept und der eRezept App stellt die Gematik GmhH (externer Link) auf Ihren Seiten bereit.

 

e-AU

Auch die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung funktioniert für Versicherungsnehmende der gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile elektronisch. Das Formular wird nach Absenden der Krankenversicherung zur Verfügung gestellt und kann hier auch vom Arbeitgeber abgerufen werden; ein Ausdruck der Bescheinigung ist damit in der Regel nicht mehr möglich.

Vorteil für Versicherungsnehmende: Es ist für den Arbeitgeber nicht mehr ersichtlich, wer die AU ausstellt, so dass keine Rückschlüsse auf mögliche Krankheitsursachen mehr möglich sind.